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Blog · Aktualisiert für 2026{Internationale Fachkräfte}

Fachkräfte aus dem Ausland: Chancen und Hürden für Handwerksbetriebe

Fachkraft mit Anerkennung, Erfahrungssäule, Anerkennungspartnerschaft, Chancenkarte oder Westbalkanregelung: Wir zeigen, welche Wege es 2026 gibt, wie die Anerkennung bei der Handwerkskammer läuft und worauf Sie achten sollten.

Patrick Riedel, Geschäftsführer der Riedel Media Consulting GmbH
Patrick RiedelTÜV-zertifizierter Experte für VerkaufspsychologieZuletzt aktualisiert am 28.10.2026 · 12 Min. Lesezeit
✦ Schritte bis zum ersten Arbeitstag
Ablauf
✓
Ankommen im TeamWohnung, Sprachkurs, Pate
entscheidend
✓
Vorabzustimmung & Visumbeschleunigtes Fachkräfteverfahren
✓
Anerkennung bei der HWKReferenzberuf festlegen
✓
Passenden Weg klären§ 18a, Erfahrungssäule, Chancenkarte …
▦
17 % ausländische Beschäftigteim Handwerk · BA 2026
✓
Ankommen & bleibenmit festem Ansprechpartner im Betrieb
Beispielhafte Darstellung, keine Rechtsberatung
Das Wichtigste in Kürze
  • Jeder sechste Beschäftigte im Handwerk hat keinen deutschen Pass: Laut Bundesagentur für Arbeit arbeiten rund 576.000 ausländische Staatsangehörige im Handwerk – 17 Prozent, fast doppelt so viel wie vor zehn Jahren.
  • Es gibt mehrere legale Wege: Fachkraft mit anerkannter Ausbildung, Erfahrungssäule, Anerkennungspartnerschaft, Chancenkarte und Westbalkanregelung – mit jeweils eigenen Voraussetzungen.
  • Die Anerkennung läuft über die Handwerkskammer: Nach vollständigen Unterlagen dauert sie zum Beispiel bei der HWK Dortmund rund drei Monate.
  • Das beschleunigte Fachkräfteverfahren spart Zeit: Der Arbeitgeber stellt den Antrag bei der Ausländerbehörde, die Gebühr liegt bei 411 Euro.
  • Ankommen entscheidet über Bleiben: Sprache, Wohnung und ein fester Ansprechpartner sind mindestens so wichtig wie das Visum.
{Kapitel 01}

Warum sich der Blick ins Ausland 2026 lohnen kann

Viele Handwerksbetriebe suchen seit Monaten vergeblich nach Gesellen. Laut Bundesagentur für Arbeit blieben offene Stellen in Handwerksberufen zuletzt im Schnitt 242 Tage unbesetzt – deutlich länger als über alle Berufe (167 Tage). Wie stark der Engpass das Handwerk trifft, beschreiben wir ausführlich in unserem Beitrag zum Fachkräftemangel im Handwerk.

Gleichzeitig zeigt dieselbe Auswertung, wie wichtig internationale Mitarbeiter längst sind: Rund 576.000 ausländische Staatsangehörige arbeiten sozialversicherungspflichtig im Handwerk. Das sind 17 Prozent der Beschäftigten – ein Anteil, der sich in zehn Jahren fast verdoppelt hat. Allein die Zahl der Beschäftigten mit außereuropäischer Staatsangehörigkeit stieg im Juni 2025 gegenüber dem Vorjahr um 24.000 auf 296.000.

Für Ihren Betrieb heißt das: Fachkräfte aus dem Ausland können eine echte Ergänzung sein. Der Weg dorthin ist aber kein Selbstläufer. Er braucht Planung, Geduld und einen Plan fürs Ankommen. In diesem Artikel zeigen wir die wichtigsten Wege, die typischen Hürden und worauf Sie achten sollten.

Wichtig: Dieser Beitrag gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Handwerkskammer, der IHK, dem Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit und auf dem offiziellen Portal Make it in Germany.

Bundesagentur für Arbeit 2026

So lange dauert es, bis eine Stelle besetzt ist

Alle Berufe
167 Tage
Handwerksberufe
242 Tage
Durchschnittliche Vakanzzeit offener Stellen. Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Presseinfo Nr. 34 vom 14.09.2026 ↗
{Kapitel 02}

Die fünf wichtigsten Wege für Handwerksbetriebe

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz bietet mehrere Wege. Für Handwerksbetriebe sind vor allem diese fünf relevant (Stand: Oktober 2026):

  • Fachkraft mit Berufsausbildung (§ 18a AufenthG): Die ausländische Ausbildung ist in Deutschland anerkannt, es gibt ein konkretes Jobangebot für eine qualifizierte Tätigkeit, und die Bundesagentur für Arbeit stimmt in der Regel zu. Wer älter als 45 ist und erstmals zum Arbeiten kommt, braucht 2026 ein Bruttojahresgehalt von mindestens 55.770 Euro oder eine angemessene Altersvorsorge (Make it in Germany).
  • Erfahrungssäule (§ 6 BeschV): Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in den letzten fünf Jahren und ein im Herkunftsland staatlich anerkannter Abschluss nach mindestens zweijähriger Ausbildung – eine deutsche Anerkennung ist hier nicht nötig. Das Gehalt muss mindestens 45 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung erreichen, 2026 also 45.630 Euro im Jahr. Bei tarifgebundenen Arbeitgebern entfällt diese Schwelle, wenn nach Tarif bezahlt wird (§ 6 BeschV, Beitragsbemessungsgrenze 2026).
  • Anerkennungspartnerschaft (§ 16d Abs. 3 AufenthG): Die Fachkraft arbeitet bereits bei Ihnen und holt die Anerkennung parallel nach. Voraussetzungen sind unter anderem Deutsch auf Niveau A2, ein staatlich anerkannter Abschluss nach mindestens zwei Jahren Ausbildung und ein geeigneter Arbeitgeber. Die Erlaubnis gilt zunächst bis zu zwölf Monate und kann bis auf drei Jahre verlängert werden (Make it in Germany).
  • Chancenkarte (§ 20a AufenthG): Sie erlaubt bis zu ein Jahr Jobsuche in Deutschland – mit anerkannter Qualifikation oder über ein Punktesystem. Erlaubt sind Nebenjobs bis 20 Stunden pro Woche und Probebeschäftigungen von bis zu zwei Wochen je Arbeitgeber (Make it in Germany). Für Sie heißt das: Kandidaten können sich vor Ort vorstellen und probearbeiten.
  • Westbalkanregelung: Menschen aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien können ohne formale Qualifikation in jeder Beschäftigung arbeiten, wenn die Bundesagentur zustimmt. Das Kontingent liegt bei 50.000 pro Jahr und war zuletzt schnell ausgeschöpft. Die Bundesregierung plant, es ab Januar 2027 auf 25.000 zu halbieren; die Bundesagentur spricht sich dagegen aus (BA, Oktober 2026).

Welcher Weg passt, hängt vom Beruf, der Ausbildung und der Erfahrung der Person ab. Lassen Sie sich im Einzelfall von Ihrer Handwerkskammer oder dem Arbeitgeber-Service beraten.

Wege im Überblick · Stand Oktober 2026

Fünf Wege, wie ausländische Fachkräfte ins Handwerk kommen

Fachkraft § 18aAnerkanntAbschluss in Deutschland anerkannt, Jobangebot, Zustimmung der BAQuelle: Make it in Germany ↗
Erfahrungssäule2 JahreBerufserfahrung plus staatlich anerkannter Abschluss im Herkunftsland, Gehalt ab 45.630 € oder TarifQuelle: § 6 BeschV ↗
AnerkennungspartnerschaftA2Deutsch A2, Arbeiten bei Ihnen und Anerkennung parallel nachholenQuelle: Make it in Germany ↗
Chancenkarte1 JahrJobsuche vor Ort, Probebeschäftigung bis 2 Wochen je ArbeitgeberQuelle: Make it in Germany ↗
Westbalkanregelung50.000Kontingent pro Jahr, keine formale Qualifikation nötig – Halbierung ab 2027 geplantQuelle: BA, Okt. 2026 ↗
Vereinfachte Übersicht, keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskunft: Handwerkskammer, IHK, Arbeitgeber-Service der BA, make-it-in-germany.com.
{Kapitel 03}

Anerkennung des Berufsabschlusses: Die Handwerkskammer ist zuständig

Bei Handwerksberufen prüft die Handwerkskammer, ob ein ausländischer Abschluss mit dem deutschen Referenzberuf gleichwertig ist. Zuständig ist die Kammer am künftigen Wohn- oder Arbeitsort. Ein Überblick über alle Verfahren findet sich auf dem Portal Anerkennung in Deutschland.

Am Beispiel der Handwerkskammer Dortmund:

  • Dauer: rund drei Monate ab vollständigen Unterlagen (Richtwert, keine feste Frist).
  • Gebühren: 100 bis 600 Euro, je nach Aufwand. Eine praktische Qualifikationsanalyse kostet extra.
  • Unterlagen: Antrag mit deutschem Referenzberuf, Ausweis, Lebenslauf, Zeugnisse und Fächernachweise, Nachweise über Berufserfahrung – ausländische Dokumente mit beglaubigter Übersetzung.
  • Unterschiede ausgleichen: Fehlt noch etwas, lassen sich die Lücken über Anpassungsqualifizierungen wie Kurse oder Praktika schließen. Fehlen Unterlagen, kann eine Qualifikationsanalyse die Fähigkeiten praktisch nachweisen.
  • Förderung: Bei geringem Einkommen kann ein Anerkennungszuschuss einen Teil der Kosten übernehmen. Er muss vor dem Anerkennungsantrag beantragt werden.

Unser Tipp: Klären Sie den Referenzberuf früh – zum Beispiel Anlagenmechaniker SHK oder Elektroniker für Energie- und Gebäudetechnik. Das spart Rückfragen und Zeit.

{Kapitel 04}

Das beschleunigte Fachkräfteverfahren: Wie Sie Zeit sparen

Mit dem beschleunigten Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG übernimmt der Arbeitgeber einen Teil der Behördengänge. Laut IHK Frankfurt am Main gilt:

  • Sie stellen den Antrag bei der für Ihren Betriebssitz zuständigen Ausländerbehörde oder einer zentralen Stelle für Fachkräfteeinwanderung. Ein verbindliches Arbeitsplatzangebot ist Voraussetzung.
  • Die Gebühr bei der Ausländerbehörde beträgt 411 Euro.
  • Die Anerkennung kann im Verfahren auf zwei Monate verkürzt werden.
  • Nach der Vorabzustimmung soll die Fachkraft innerhalb von drei Wochen einen Termin bei der Auslandsvertretung bekommen. Über das Visum wird in der Regel innerhalb von weiteren drei Wochen entschieden.

In der Praxis hängt die Dauer stark davon ab, wie schnell Unterlagen vorliegen und wie ausgelastet Behörden und Botschaften sind. Planen Sie deshalb mit Puffer und starten Sie parallel die Suche in Ihrer Region.

Fahrplan

In 5 Schritten zur internationalen Fachkraft

1Weg klärenBeruf, Abschluss, Erfahrung, Sprache prüfenBeratung HWK/BA
2AnerkennungReferenzberuf festlegen, Antrag bei der HWKRichtwert ca. 3 Monate
3Vorabzustimmungbeschleunigtes Verfahren bei der Ausländerbehörde411 € Gebühr
4VisumTermin bei der Auslandsvertretung, Entscheidungin der Regel je 3 Wochen
5AnkommenWohnung, Sprachkurs, Pate im TeamBindung
{Kapitel 05}

Sprache, Wohnung, Ankommen: Was nach dem Visum zählt

Ein Visum ist noch keine Einstellung, die hält. Ob eine neue Fachkraft bleibt, entscheidet sich in den ersten Wochen und Monaten. Diese Punkte sollten Sie vorher klären:

  • Sprache: Planen Sie Deutschkurse ein – möglichst schon vor der Einreise und berufsbegleitend danach. Fachbegriffe vom Werkzeug bis zur Sicherheitsunterweisung lernt man am besten im Team.
  • Wohnung: Gerade in Ballungsräumen ist das oft die größte Hürde. Klären Sie früh, wo der neue Kollege wohnen kann.
  • Behördengänge: Anmeldung, Konto, Krankenversicherung, Steuer-ID – ein fester Ansprechpartner im Betrieb nimmt viel Unsicherheit.
  • Pate im Team: Ein erfahrener Kollege erklärt Abläufe, Baustellenalltag und die ungeschriebenen Regeln.
  • Familie mitdenken: Wer seine Familie nachholen möchte, braucht Perspektive und Unterstützung.

Wie Sie neue Mitarbeiter insgesamt gut einbinden und langfristig halten, lesen Sie in unserem Beitrag Mitarbeiter halten statt suchen.

Team der Rataj GmbH – Partnerbetrieb von Riedel Media ConsultingMitarbeiter der Koch GmbH bei der Arbeit – eigenes FotoTeam von Simon Gruber – Aufnahme aus einem RMC-Shooting
Ein starkes Team und ein fester Ansprechpartner helfen neuen Kollegen beim Ankommen.
{Kapitel 06}

Seriöse Vermittler erkennen

Viele Betriebe arbeiten mit Vermittlungsagenturen zusammen. Das kann sinnvoll sein – die Qualität ist aber sehr unterschiedlich. Das offizielle Portal Make it in Germany nennt unter anderem diese Kriterien:

  • Keine Kosten für Bewerber (Employer-Pays-Prinzip): Der Arbeitgeber bezahlt die Vermittlung, nicht die Fachkraft.
  • Mitgliedschaft in einem Verband oder Netzwerk von Personaldienstleistern und ein eigener Verhaltenskodex.
  • Schriftliche Verträge – auch in einer Sprache, die die Bewerber verstehen.
  • Transparenz und gute Erreichbarkeit per Telefon, E-Mail und Website.

Für die Pflege gibt es das staatliche Gütesiegel „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“. Ein vergleichbares staatliches Siegel für das Handwerk gibt es nicht. Umso wichtiger ist es, Referenzen anderer Betriebe zu prüfen und sich Ablauf, Leistungen und Kosten schriftlich geben zu lassen. Eine kostenlose Alternative ist der Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit.

{Kapitel 07}

Realistisch planen: Aufwand, Zeit und der Plan B

Fachkräfte aus dem Ausland sind kein schneller Ersatz für eine Stelle, die morgen besetzt sein muss. Rechnen Sie mit diesen Posten:

  • Anerkennung: Gebühren je nach Kammer und Aufwand, zum Beispiel 100 bis 600 Euro bei der HWK Dortmund, plus Übersetzungen.
  • Beschleunigtes Verfahren: 411 Euro Gebühr bei der Ausländerbehörde.
  • Vermittlung: falls Sie eine Agentur beauftragen.
  • Ankommen: Sprachkurs, Reise, Unterstützung bei Wohnung und Behörden.
  • Einarbeitung: Zeit eines erfahrenen Kollegen – wie bei jeder Neueinstellung. Was eine Neueinstellung insgesamt kostet, zeigt unser Beitrag Was kostet ein neuer Mitarbeiter im Handwerk wirklich?

Unsere Empfehlung: Setzen Sie nicht auf einen einzigen Weg. Während ein Verfahren im Ausland läuft, sollten Sie parallel Fachkräfte in Ihrer Region ansprechen – viele wechselbereite Gesellen arbeiten bereits bei einem anderen Betrieb in Ihrer Nähe. Auch Quereinsteiger können eine Lücke schneller schließen, als man denkt.

{Fazit}

Internationale Fachkräfte als Ergänzung – mit Plan

Fachkräfte aus dem Ausland können für Handwerksbetriebe eine wertvolle Ergänzung sein. Die rechtlichen Wege sind vielfältiger geworden, die Anerkennung ist bei den Handwerkskammern gut organisiert. Entscheidend sind realistische Erwartungen an Zeit und Aufwand – und ein guter Plan fürs Ankommen.

Gleichzeitig ist die Suche vor Ort meist der schnellere Weg zur nächsten Einstellung. Genau dabei unterstützen wir Sie: Mit unserer Mitarbeitergewinnung erreichen wir wechselbereite Fachkräfte in Ihrer Region. Unsere Partnerbetriebe stellen so in 45–90 Tagen passende Mitarbeiter ein – abgesichert durch die RMC-Einstellungs- und Bleibegarantie®: Geht ein neuer Mitarbeiter im ersten Jahr, besetzen wir die Stelle kostenfrei neu.

Im kostenlosen Erstgespräch schauen wir gemeinsam, welcher Mix aus regionaler Suche und weiteren Wegen für Ihren Betrieb sinnvoll ist.

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Fachkräfte in der Region gewinnen – mit RMC

Ingo Mihm, GF Metam GmbH
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„Über den Imagefilm, den wir mit der Werbekampagne beworben haben, konnten wir innerhalb von drei Monaten drei tolle Monteure finden. Vielen Dank!“

Ingo MihmGF Metam GmbHVerifizierte Bewertung
Sebastian Lutz, GF Elektro Lutz GmbH
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„In unter drei Monaten konnten wir insgesamt von 12 auf 17 Mitarbeiter wachsen. Jetzt müssen wir die Leute erst einmal effizient einarbeiten.“

Sebastian LutzGF Elektro Lutz GmbHVerifizierte Bewertung
Wolfgang Ehrhard, GF Wilhelm Ehrhard GmbH
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„Wir konnten über den Recruitingfilm und die passenden Stellenanzeigen auf Social Media direkt zwei Anlagenmechaniker in unter 30 Tagen gewinnen und einstellen.“

Wolfgang EhrhardGF Wilhelm Ehrhard GmbHVerifizierte Bewertung
Alexander Sachsenmaier, GF Sachsenmaier GmbH
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„Wir haben mit Patrick Riedel schon einige Maßnahmen umgesetzt, die alle sehr erfolgreich waren. Die Zusammenarbeit war immer sehr professionell und angenehm. Ich kann eine Zusammenarbeit sehr empfehlen!“

Alexander SachsenmaierGF Sachsenmaier GmbHVerifizierte Bewertung
{Aus dem Handwerk. Für das Handwerk.}

Mehr Praxiswissen zum Hören & Sehen

Unser Podcast

Marketing für Macher im Handwerk

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Podcast Marketing für Macher im Handwerk mit Patrick Riedel
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YouTube-Kanal von Patrick Riedel – Riedel Media Consulting GmbH
{FAQ}

Häufige Fragen zu Fachkräften aus dem Ausland

Für Handwerksbetriebe sind vor allem fünf Wege relevant: die Fachkraft mit anerkannter Berufsausbildung nach § 18a AufenthG, die Erfahrungssäule nach § 6 BeschV, die Anerkennungspartnerschaft, die Chancenkarte zur Jobsuche und die Westbalkanregelung. Welcher Weg passt, hängt von Beruf, Abschluss, Erfahrung und Sprache ab. Verbindlich beraten Handwerkskammer, IHK und der Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit.

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