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Blog · Aktualisiert für 2026{Vertrieb im Handwerk}

Preise erhöhen im Handwerk: richtig kalkulieren, sauber begründen, souverän sagen

Baupreise, Material, Mindestlohn: 2026 steigen die Kosten weiter, und viele Betriebe zögern trotzdem mit höheren Preisen. Hier lesen Sie, wie Sie Ihren Stundensatz neu berechnen, Preisgleitklauseln richtig einordnen und Bestandskunden die Erhöhung so mitteilen, dass sie bleiben.

Patrick Riedel, Geschäftsführer der Riedel Media Consulting GmbH
Patrick RiedelTÜV-zertifizierter Experte für VerkaufspsychologieZuletzt aktualisiert am 29.10.2026 · 12 Min. Lesezeit
✦ Mindestlohn ab 1.1.2027: 14,60 €
Preisanpassung
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Bestandskunden informiertBrief plus persönliches Gespräch
Umgesetzt
✓
Neue Preisliste ab JanuarAngebote, Pauschalen, Wartung
✓
Stundensatz neu gerechnetauf Basis produktiver Stunden
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Kosten neu erfasstLohn, Material, Fahrzeuge, Büro
▦
Neuer Stundensatzgilt für alle Angebote ab Januar
✓
Wartungsvertrag verlängertneue Konditionen bestätigt
Beispielhafte Darstellung einer Preisanpassung
Das Wichtigste in Kürze
  • Die Kosten steigen weiter: Laut Destatis lagen die Baupreise für Wohngebäude im August 2026 um 5,5 % über dem Vorjahr, Instandhaltung sogar um 6,0 %. Der Mindestlohn steigt 2027 auf 14,60 Euro.
  • Viele Betriebe ziehen nach: Im ZDH-Konjunkturbericht für das 2. Quartal 2026 melden 34 % gestiegene Verkaufspreise, 40 % erwarten weitere Erhöhungen.
  • Erst rechnen, dann reden: Wer seinen Stundenverrechnungssatz auf Basis produktiver Stunden neu kalkuliert, kann die Erhöhung ruhig und sachlich begründen.
  • Verträge prüfen: Bei laufenden Aufträgen gilt der vereinbarte Preis. Preisklauseln für Leistungen innerhalb von vier Monaten sind in AGB gegenüber Verbrauchern unwirksam.
  • Bestandskunden zuerst persönlich informieren: früh ankündigen, kurz begründen, Wert betonen – und danach messen, wie sich Abschlussquote und Deckungsbeitrag entwickeln.
{Kapitel 01}

Warum 2026 kaum ein Betrieb um höhere Preise herumkommt

Viele Inhaber haben ihre Preise zuletzt nur vorsichtig angepasst – aus Sorge, Kunden zu verlieren. Die Kostenseite lässt ihnen aber wenig Spielraum. Das Statistische Bundesamt meldet für August 2026 Baupreise für Wohngebäude 5,5 % über dem Vorjahresmonat. Instandhaltungsarbeiten an Wohngebäuden wurden um 6,0 % teurer, Dachdeckungsarbeiten um 7,6 %, Elektro-, Sicherheits- und Informationstechnik um 7,2 %, Heizanlagen um 5,2 %.

Auch die Lohnkosten steigen: Der gesetzliche Mindestlohn liegt seit Januar 2026 bei 13,90 Euro und steigt laut Bundesregierung zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro. Selbst wenn Ihre Gesellen deutlich mehr verdienen, verschiebt das die Lohnstruktur nach oben – vom Helfer bis zur Reinigungskraft.

Viele Betriebe reagieren bereits. Im ZDH-Konjunkturbericht für das 2. Quartal 2026 steigt der Indikator für die Absatzpreise um 8 Zähler auf 28 Punkte und erreicht ein Vierjahreshoch. 34 % der Betriebe melden gestiegene Verkaufspreise, 40 % erwarten weitere Erhöhungen.

ZDH-Konjunktur 2. Quartal 2026

So haben sich die Verkaufspreise im Handwerk entwickelt

Preise gestiegen
34 %
Preise unverändert
59 %
Preise gesunken
7 %
Erwarten steigende Preise
40 %
Anteil der befragten Betriebe, Vorjahresvergleich bzw. Erwartung. Quelle: ZDH-Konjunkturbericht 2. Quartal 2026 ↗
{Kapitel 02}

Erst kalkulieren: Den Stundenverrechnungssatz neu berechnen

Eine Preiserhöhung „um fünf Prozent, weil alle das machen“ ist schwer zu begründen. Besser ist eine saubere Neukalkulation. Die Grundformel ist einfach:

  • Personalkosten pro Jahr: Bruttolohn plus Arbeitgeberanteile, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Berufsgenossenschaft.
  • Anteilige Gemeinkosten: Fahrzeug, Werkzeug, Büro, Software, Versicherungen, Werbung, Ihr eigenes Unternehmergehalt.
  • Produktive Stunden: nicht die bezahlten Stunden, sondern die Stunden, die Sie tatsächlich beim Kunden abrechnen können – nach Urlaub, Krankheit, Fahrzeiten, Lager und Schulungen.
  • Zuschlag für Wagnis und Gewinn: damit Rücklagen und Investitionen möglich sind.

Beispielrechnung (frei gewählte Beispielwerte, keine Empfehlung): Ein Monteur kostet inklusive Nebenkosten 58.000 Euro im Jahr, auf ihn entfallen 32.000 Euro Gemeinkosten. Bei 1.350 produktiven Stunden ergeben sich rund 66,67 Euro Selbstkosten je Stunde. Mit 10 % Wagnis und Gewinn liegt der Stundensatz bei rund 73,33 Euro netto. Sinken die produktiven Stunden auf 1.250, steigt der nötige Satz schon auf rund 79,20 Euro.

Das zeigt: Neben dem Preis ist die Auslastung Ihr stärkster Hebel. Lassen Sie die Kalkulation am besten mit Ihrem Steuerberater oder der Betriebsberatung Ihrer Handwerkskammer gegenprüfen.

Destatis · August 2026

So stark sind Bauleistungen in einem Jahr teurer geworden

Neubau Wohngebäude+5,5 %August 2026 gegenüber August 2025Quelle: Destatis ↗
Instandhaltung+6,0 %Wohngebäude, ohne SchönheitsreparaturenQuelle: Destatis ↗
Dachdeckungsarbeiten+7,6 %stärkster Anstieg im RohbauQuelle: Destatis ↗
Elektro- und Sicherheitstechnik+7,2 %stärkster Anstieg im AusbauQuelle: Destatis ↗
Preisindizes für Bauwerke, Veränderung zum Vorjahresmonat. Destatis-Pressemitteilung Nr. 360 vom 9. Oktober 2026.
{Kapitel 03}

Wo Sie Preise anpassen können – nicht nur beim Stundensatz

Der Stundensatz ist die sichtbarste Zahl, aber nicht die einzige Stellschraube. Prüfen Sie auch:

  • Anfahrts- und Servicepauschalen: Decken sie Ihre echten Fahrzeugkosten und Fahrzeiten noch?
  • Kleinauftragszuschlag oder Mindestauftragswert: Kleine Reparaturen binden oft unverhältnismäßig viel Zeit.
  • Materialaufschlag: Ist der Aufschlag so kalkuliert, dass er Beschaffung, Lager und Gewährleistung abdeckt?
  • Notdienst und Termine außerhalb der Kernzeit: Zuschläge klar ausweisen.
  • Planung und Beratung: Aufwendige Planungen nur nach vorheriger Vereinbarung vergütet – ein Kostenanschlag ist im Zweifel nicht zu bezahlen (§ 632 Abs. 3 BGB).
  • Pakete und Varianten: Statt einzelne Positionen teurer zu machen, bündeln Sie Leistungen in sinnvolle Varianten. Wie das im Angebot aussieht, zeigt Angebote schreiben im Handwerk.
{Kapitel 04}

Preisgleitklauseln und Bindungsfristen: Was rechtlich gilt

Bei langen Vorlaufzeiten zwischen Angebot und Ausführung stellt sich die Frage, ob Sie Kostensteigerungen weitergeben dürfen. Grundsatz: Ein vereinbarter Preis gilt. Ohne wirksame Vereinbarung können Sie ihn nicht einseitig erhöhen. Einige Orientierungspunkte – dies ist keine Rechtsberatung:

  • Kurze Bindungsfristen: Ein klares Gültigkeitsdatum im Angebot schützt Sie davor, Monate später zu alten Preisen arbeiten zu müssen.
  • Vier-Monats-Grenze bei Verbrauchern: Klauseln in AGB, die eine Erhöhung für Leistungen vorsehen, die innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluss erbracht werden sollen, sind unwirksam (§ 309 Nr. 1 BGB). Das gilt nicht für Dauerschuldverhältnisse.
  • Preisgleitklauseln für längere Projekte: Wenn sie genutzt werden, sollten sie klar regeln, welche Kosten betroffen sind, auf welchen Index sie sich beziehen (zum Beispiel die Baupreisindizes von Destatis) und dass Preissenkungen ebenso weitergegeben werden.
  • Gewerbekunden: Zwischen Unternehmen ist mehr Gestaltungsspielraum möglich, doch auch hier müssen Klauseln transparent sein.

Lassen Sie Formulierungen für Preisgleitklauseln unbedingt von einem Anwalt oder der Rechtsberatung Ihrer Kammer prüfen.

{Kapitel 05}

Bestandskunden und Wartungsverträge: Fair anpassen, Beziehung halten

Bei Stammkunden ist die Sorge am größten – dabei kennen gerade sie Ihre Qualität. So gehen Sie vor:

  • Verträge sichten: Welche Wartungs- oder Rahmenverträge haben eine Anpassungsklausel, welche eine feste Laufzeit, welche Fristen gelten?
  • Früh ankündigen: Ideal sind sechs bis acht Wochen vor Inkrafttreten, zum Beispiel zum Jahreswechsel.
  • Wichtigste Kunden persönlich informieren: Ein Anruf oder kurzes Gespräch wirkt anders als ein Rundschreiben.
  • Gleiche Regeln für alle: Ausnahmen sprechen sich herum. Wenn Sie Treue belohnen wollen, dann mit Leistung, etwa einem fest reservierten Wartungstermin.
  • Unrentable Kunden ehrlich bewerten: Manchmal ist es in Ordnung, wenn ein Kunde zu den neuen Preisen nicht bleibt.

Wie Sie Wartung als planbares Geschäft aufbauen, lesen Sie in Wartungsverträge verkaufen. Wie Sie frühere Kunden zurückgewinnen, beschreibt Bestandskunden reaktivieren.

{Kapitel 06}

Begründen: Wert erklären statt Kosten aufzählen

Kunden akzeptieren höhere Preise eher, wenn sie verstehen, was sie dafür bekommen. Gestiegene Kosten sind ein legitimer Grund, aber allein überzeugen sie selten. Aus der Verkaufspsychologie wissen wir: Menschen bewerten einen Preis immer im Verhältnis zu dem, was sie als Gegenwert wahrnehmen.

  • Konkreter Nutzen: feste Ansprechpartner, Termintreue, saubere Baustelle, Dokumentation, Gewährleistung.
  • Qualifikation: Meisterbetrieb, Schulungen, Herstellerzertifikate, moderne Messtechnik.
  • Transparenz: kurz erklären, welche Kosten gestiegen sind – sachlich, ohne zu klagen.
  • Sichtbare Qualität: echte Fotos von Projekten und Google-Bewertungen machen den Unterschied greifbar. Mehr dazu in Kundenbewertungen verdoppeln.

Wer klar positioniert ist, führt weniger Preisdiskussionen. Wie Sie Ihre Positionierung schärfen, lesen Sie in Positionierung für Handwerksbetriebe.

Aufnahme aus einem RMC-Shooting in einem HandwerksbetriebEinblick in die Arbeit eines HandwerksbetriebsArbeitsalltag im Handwerk – eigenes Foto aus einem RMC-Shooting
Sichtbare Qualität macht Preise nachvollziehbar: echte Einblicke statt Stockfotos. Aufnahmen aus RMC-Shootings.
{Kapitel 07}

Kunden sagen: Formulierungen für Brief, Telefon und Einwände

Ton und Zeitpunkt entscheiden, wie eine Preiserhöhung ankommt. Diese Bausteine können Sie in eigene Worte übersetzen:

  • Im Ankündigungsschreiben: „Wir möchten Sie rechtzeitig informieren: Ab dem 1. Januar passen wir unsere Preise an. Gründe sind vor allem gestiegene Lohn- und Materialkosten. Unser Anspruch bleibt gleich: feste Ansprechpartner, verlässliche Termine und saubere Arbeit.“
  • Am Telefon mit Stammkunden: „Sie gehören zu unseren langjährigen Kunden, deshalb sage ich es Ihnen persönlich, bevor der Brief kommt.“
  • Bei „Das ist aber viel teurer“: „Das verstehe ich. Darf ich Ihnen zeigen, was in dem Preis alles enthalten ist?“
  • Bei „Der andere Betrieb ist günstiger“: „Dann lohnt sich ein genauer Blick, ob Entsorgung, Anfahrt und Gewährleistung dort ebenfalls enthalten sind.“
  • Bei Budgetgrenzen: Leistung anpassen statt Rabatt geben – etwa eine kleinere Variante oder eine zeitliche Staffelung.

Wichtig: Entschuldigen Sie sich nicht für Ihre Preise. Sachlich, freundlich und klar wirkt deutlich souveräner.

5-Schritte-Fahrplan

In fünf Schritten zur Preisanpassung zum Jahreswechsel

1Kosten erfassenLohn, Material, Fahrzeuge, Gemeinkosten aktualisierenOktober
2Neu kalkulierenStundensatz, Pauschalen, Aufschläge prüfenOktober
3Verträge prüfenKlauseln, Fristen, Laufzeiten klären lassenNovember
4Kunden informierenTop-Kunden persönlich, dann schriftlich6–8 Wochen vorher
5Wirkung messenAbschlussquote und Deckungsbeitrag auswertenab Januar
{Kapitel 08}

Nach der Erhöhung: Diese Kennzahlen sollten Sie beobachten

Ob eine Preisanpassung funktioniert, zeigen Zahlen – nicht das Bauchgefühl nach dem ersten kritischen Anruf:

  • Abschlussquote: Sinkt sie deutlich, liegt es oft eher an der Kommunikation oder am Angebot als am Preis selbst.
  • Deckungsbeitrag pro Stunde: Er sollte nach der Erhöhung spürbar steigen.
  • Auslastung: Wie viele produktive Stunden erreichen Sie pro Monteur?
  • Kundenabwanderung: Wie viele Stammkunden haben tatsächlich gekündigt – und waren sie profitabel?

Höhere Preise lassen sich am leichtesten halten, wenn genügend passende Anfragen nachkommen. Wie Sie Preisvergleicher früh aussortieren, beschreibt Anfragen qualifizieren. Was Sie eine Anfrage und ein Auftrag kosten, zeigt Kosten pro Anfrage im Handwerk.

{Fazit}

Wer seine Zahlen kennt, kann Preise ruhig erhöhen

Preiserhöhungen sind 2026 für viele Betriebe keine Frage des Ob, sondern des Wie. Mit einer sauberen Kalkulation, klaren Verträgen, einer frühen und persönlichen Ankündigung und einer Begründung, die den Wert Ihrer Arbeit zeigt, verlieren Sie weniger Kunden, als Sie befürchten – und gewinnen Spielraum für gute Mitarbeiter und Investitionen.

Damit Sie sich Ihre Kunden aussuchen können, braucht es genug passende Anfragen. Unsere Auftragsgewinnung sorgt dafür: Kampagnen auf Meta und Google, Anfrage-Funnels mit Vorqualifizierung und echte Fotos aus Ihrem Betrieb, gesteuert mit dem RMC-KI-System®. Beispiele finden Sie für Elektrobetriebe und Dachdecker.

Im kostenlosen Erstgespräch schauen wir gemeinsam, wie Sie mehr Aufträge zu fairen Preisen gewinnen.

★★★★★ 5,0 bei Google

Das sagen unsere Partnerbetriebe über die Zusammenarbeit mit RMC

Alexander Sachsenmaier, GF Sachsenmaier GmbH
★★★★★

„Wir haben mit Patrick Riedel schon einige Maßnahmen umgesetzt, die alle sehr erfolgreich waren. Die Zusammenarbeit war immer sehr professionell und angenehm. Ich kann eine Zusammenarbeit sehr empfehlen!“

Alexander SachsenmaierGF Sachsenmaier GmbHVerifizierte Bewertung
Sebastian Lutz, GF Elektro Lutz GmbH
★★★★★

„In unter drei Monaten konnten wir insgesamt von 12 auf 17 Mitarbeiter wachsen. Jetzt müssen wir die Leute erst einmal effizient einarbeiten.“

Sebastian LutzGF Elektro Lutz GmbHVerifizierte Bewertung
Wolfgang Ehrhard, GF Wilhelm Ehrhard GmbH
★★★★★

„Wir konnten über den Recruitingfilm und die passenden Stellenanzeigen auf Social Media direkt zwei Anlagenmechaniker in unter 30 Tagen gewinnen und einstellen.“

Wolfgang EhrhardGF Wilhelm Ehrhard GmbHVerifizierte Bewertung
Ingo Mihm, GF Metam GmbH
★★★★★

„Über den Imagefilm, den wir mit der Werbekampagne beworben haben, konnten wir innerhalb von drei Monaten drei tolle Monteure finden. Vielen Dank!“

Ingo MihmGF Metam GmbHVerifizierte Bewertung
{Aus dem Handwerk. Für das Handwerk.}

Mehr Praxiswissen zum Hören & Sehen

Unser Podcast

Marketing für Macher im Handwerk

Praxisnahe Folgen zu Mitarbeitergewinnung, Auftragsgewinnung, Online-Marketing und Branding – mit Erfahrungen aus über 450 Partnerbetrieben.

Podcast Marketing für Macher im Handwerk mit Patrick Riedel
Unser YouTube-Kanal

Anleitungen, Erfahrungsberichte & Trends

Wir zeigen regelmäßig, wie mittelständische Handwerks- und Industriebetriebe Mitarbeiter und Aufträge gewinnen – inklusive echter Kundenstimmen.

YouTube-Kanal von Patrick Riedel – Riedel Media Consulting GmbH
{FAQ}

Häufige Fragen zur Preiserhöhung im Handwerk

Mindestens einmal im Jahr, idealerweise im Herbst für den Jahreswechsel. Zusätzlich lohnt ein Blick, wenn sich Löhne, Tarife oder der Mindestlohn ändern – er steigt zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro – oder wenn Materialpreise deutlich anziehen.

Ihr Betrieb ist der Nächste

Mehr Kunden, die Qualität bezahlen – mit System

Im kostenlosen Erstgespräch schauen wir auf Ihre Anfragen und Ihre Preise und zeigen, wie Sie gezielt Kunden gewinnen, denen gute Arbeit etwas wert ist.

✓ Kostenlos und unverbindlich✓ TÜV-zertifizierte Verkaufspsychologie✓ Oder direkt anrufen: 0511 – 1665 3627
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