Ratgeber · Stand Oktober 2026{Vergabe und Ausschreibungen}
Öffentliche Ausschreibungen im Handwerk: So gewinnen Sie öffentliche Aufträge
Bund, Länder und Kommunen vergeben jedes Jahr Aufträge in Milliardenhöhe – vom Schulbad bis zur Hallenbeleuchtung. Welche Schwellenwerte 2026 gelten, wo Sie Ausschreibungen finden, was Präqualifikation bringt und wie Sie ein Angebot abgeben, das nicht an Formalien scheitert.
Bekanntmachung gefundenSuchauftrag auf der Vergabeplattform
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Bieterfrage beantwortetAntwort für alle Bieter veröffentlicht
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Zuschlag erteiltLos 3 · Sanitärarbeiten
Beispielhafte Darstellung eines Vergabeverfahrens
Das Wichtigste in Kürze
Ein Rekordmarkt: Laut Vergabestatistik des Bundeswirtschaftsministeriums wurden 2024 rund 199.300 öffentliche Aufträge und Konzessionen im Wert von 135,2 Milliarden Euro vergeben – 47,7 Milliarden davon für Bauleistungen.
Neue Wertgrenzen 2026: Die EU-Schwellenwerte liegen seit 1. Januar 2026 bei 5.404.000 Euro für Bauaufträge und 216.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen. Unterhalb gelten nationale Regeln mit deutlich angehobenen Wertgrenzen.
Mehr Direktaufträge: Nach VOB/A dürfen Bauleistungen seit 2026 bis 50.000 Euro direkt vergeben werden, der Bund vergibt Liefer- und Dienstleistungen seit Juli 2026 bis 50.000 Euro direkt. Lokale Sichtbarkeit wird damit wichtiger.
Formalien entscheiden: Unvollständige Unterlagen, verpasste Fristen oder Änderungen an den Vergabeunterlagen führen schnell zum Ausschluss. Eine Präqualifikation spart wiederkehrende Nachweise.
Keine Rechtsberatung: Vergaberecht unterscheidet sich nach Auftraggeber und Bundesland. Prüfen Sie jede Ausschreibung einzeln und holen Sie im Zweifel fachlichen Rat ein.
{Kapitel 01}
Der Markt: Wie groß das Geschäft mit der öffentlichen Hand ist
Die öffentliche Hand ist einer der größten Auftraggeber für das Handwerk. Laut Vergabestatistik 2024 des Bundeswirtschaftsministeriums wurden 2024 insgesamt 199.334 öffentliche Aufträge und Konzessionen mit einem Volumen von 135,2 Milliarden Euro gemeldet – jeweils Höchstwerte seit Beginn der Statistik. Rund 48 % der Aufträge waren Bauaufträge, ihr Volumen lag bei 47,7 Milliarden Euro. Kleine und mittlere Unternehmen waren laut Bericht zum vierten Mal in Folge die wichtigsten Auftragnehmer.
Warum sich das für Handwerksbetriebe lohnen kann:
Zahlungssicherheit: Öffentliche Auftraggeber gehen nicht insolvent.
Planbarkeit: Ausschreibungen haben feste Fristen und Ausführungszeiträume.
Referenzen: Ein sauber ausgeführter Auftrag für Schule, Kita oder Rathaus ist ein starkes Argument – auch gegenüber privaten Kunden.
Auslastung in ruhigen Phasen: Öffentliche Aufträge können Schwankungen im Privatkundengeschäft ausgleichen. Mehr dazu in Auftragsflaute im Handwerk.
Die Kehrseite: Formalien, Preiswettbewerb und Aufwand für die Angebotserstellung. Wer das System versteht, kann aber gezielt die Ausschreibungen auswählen, die wirklich passen.
Weitere Einrichtungen: Kliniken, Hochschulen, Zweckverbände.
Die Motive unterscheiden sich vom Privatkunden: Die Vergabestelle muss rechtssicher und wirtschaftlich vergeben. Das wirtschaftlichste Angebot ist nicht immer das billigste – entscheidend sind die in der Ausschreibung genannten Zuschlagskriterien. Daneben zählen vollständige Unterlagen, Termintreue und eine verlässliche Ausführung.
Gut für kleinere Betriebe: Nach § 97 Abs. 4 GWB sind mittelständische Interessen vornehmlich zu berücksichtigen, Leistungen werden in der Regel in Teil- und Fachlose aufgeteilt. Ein Elektro- oder Sanitärbetrieb muss also nicht den ganzen Schulneubau anbieten, sondern nur sein Gewerk. Für bestimmte zeitkritische Vorhaben hat das Vergabebeschleunigungsgesetz 2026 allerdings Ausnahmen vom Losgrundsatz geschaffen.
{Kapitel 03}
Die Regeln 2026: Schwellenwerte, UVgO und VOB/A
Welche Regeln gelten, hängt vor allem vom geschätzten Auftragswert ab (immer netto, ohne Umsatzsteuer):
Oberhalb der EU-Schwellenwerte wird nach GWB, Vergabeverordnung und VOB/A Abschnitt 2 EU-weit ausgeschrieben. Seit 1. Januar 2026 gelten laut IHK Hannover diese Werte:
Bauaufträge: 5.404.000 Euro (bisher 5.538.000 Euro)
Liefer- und Dienstleistungen: 216.000 Euro (bisher 221.000 Euro)
Liefer- und Dienstleistungen oberster und oberer Bundesbehörden: 140.000 Euro (bisher 143.000 Euro)
Sektorenauftraggeber, Liefer- und Dienstleistungen: 432.000 Euro
Unterhalb der Schwellenwerte gelten das Haushaltsrecht, für Bauleistungen die VOB/A Abschnitt 1 und für Liefer- und Dienstleistungen die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) – jeweils so, wie Bund und Länder sie für anwendbar erklären. Wichtige Änderungen 2026:
VOB/A, seit 1. Januar 2026: Laut vergabeblog.de dürfen Bauleistungen bis 50.000 Euro direkt vergeben werden, eine freihändige Vergabe ist bis 100.000 Euro und eine beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb bis 150.000 Euro möglich.
Bund, seit 1. Juli 2026: Mit dem Vergabebeschleunigungsgesetz dürfen Bundesbehörden Liefer- und Dienstleistungen nach dem neuen § 55 Abs. 2 BHO bis 50.000 Euro ohne Vergabeverfahren direkt beauftragen, laut Umweltbundesamt nach Preisvergleich und möglichst wechselnd zwischen Unternehmen.
Länder und Kommunen: Sie haben eigene Vergabegesetze und Wertgrenzen. Die UVgO selbst nennt für Direktaufträge nur 1.000 Euro, viele Länder liegen deutlich darüber.
Wichtig: Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind immer die Angaben in der konkreten Ausschreibung und das Landesrecht. Ihre Handwerkskammer oder die Auftragsberatungsstelle Ihres Landes hilft bei Fragen.
Wertgrenzen 2026 (netto)
Die wichtigsten Schwellen- und Wertgrenzen
EU-Schwellenwert Bau5.404.000 €seit 1. Januar 2026, darunter nationale VergabeQuelle: IHK Hannover ↗
EU-Schwellenwert Liefer/Dienst216.000 €140.000 € bei obersten und oberen BundesbehördenQuelle: IHK Hannover ↗
Direktauftrag Bund Liefer/Dienst50.000 €seit 1. Juli 2026 nach § 55 Abs. 2 BHOQuelle: Umweltbundesamt ↗
Stand Oktober 2026. Länder und Kommunen können abweichende Wertgrenzen festlegen. Keine Rechtsberatung.
{Kapitel 04}
Wo Sie Ausschreibungen finden – und wie Sie gefunden werden
Öffentliche Ausschreibungen werden bekannt gemacht, unter anderem auf diesen Wegen:
service.bund.de für Ausschreibungen des Bundes und vieler anderer Auftraggeber.
Vergabeplattformen der Länder und Kommunen, oft mit kostenlosem Suchauftrag per E-Mail.
TED, das Amtsblatt der EU, für alle EU-weiten Verfahren.
Kommerzielle Ausschreibungsdienste, die Bekanntmachungen bündeln und nach Gewerk und Region filtern.
Richten Sie Suchaufträge für Ihr Gewerk und Ihren Umkreis ein und prüfen Sie neue Bekanntmachungen einmal pro Woche fest im Kalender.
Nicht jeder Auftrag wird öffentlich ausgeschrieben. Bei beschränkten Ausschreibungen, Verhandlungsvergaben und Direktaufträgen fordert die Vergabestelle Unternehmen gezielt auf – und fragt dabei gern Betriebe an, die sie kennt. Mit den höheren Wertgrenzen 2026 betrifft das deutlich mehr Aufträge. Deshalb:
Stellen Sie sich bei Bauämtern und Hochbauabteilungen vor, mit einem kurzen Leistungsblatt und Ihren Referenzen.
Fragen Sie nach Bewerber- oder Unternehmerlisten, wo es sie gibt.
Seien Sie lokal sichtbar: Wer für einen Direktauftrag einen Preisvergleich einholt, sucht oft bei Google. Ein starkes Google-Unternehmensprofil und eine klare Website helfen auch hier.
{Kapitel 05}
Eignung und Präqualifikation: Nachweise einmal sauber aufbereiten
In fast jedem Verfahren müssen Sie Ihre Eignung belegen – also Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit. Typische Nachweise sind:
Eintragung in die Handwerksrolle oder das Handelsregister
Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Finanzamt, Krankenkassen und Berufsgenossenschaft
Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung
Referenzen vergleichbarer Aufträge
Angaben zu Umsatz und Beschäftigten
Eigenerklärungen, etwa zu Ausschlussgründen
Präqualifikation erspart Ihnen, diese Unterlagen bei jedem Angebot neu einzureichen. Für Bauleistungen gibt es das System PQ-VOB, die Liste führt der Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen. Für Liefer- und Dienstleistungen gibt es das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ), das laut IHK Ostthüringen die Industrie- und Handelskammern führen und das bundesweit anerkannt wird. Die Präqualifikation kostet Geld und muss aktuell gehalten werden – sie lohnt sich vor allem, wenn Sie regelmäßig anbieten wollen.
Zu klein für einen Auftrag? Prüfen Sie Bietergemeinschaften mit befreundeten Betrieben oder den Einsatz von Nachunternehmern – beides ist in Vergabeverfahren grundsätzlich möglich, muss aber im Angebot korrekt angegeben werden.
Referenzen mit echten Fotos helfen bei Vergabestellen genauso wie bei Privatkunden – Aufnahmen aus unseren Shootings bei Partnerbetrieben.
{Kapitel 06}
Das Angebot: So scheitern Sie nicht an Formalien
Viele Angebote werden nicht wegen des Preises ausgeschlossen, sondern wegen formaler Fehler. Diese Checkliste hilft:
Bieterfragen rechtzeitig stellen: Unklarheiten klären Sie über die Plattform. Die Antworten gehen an alle Bieter.
Nichts an den Vergabeunterlagen ändern: Eigene Zusätze, geänderte Positionen oder eigene AGB führen in der Regel zum Ausschluss.
Vollständig ausfüllen: Jede Position bepreisen, alle geforderten Erklärungen beilegen.
Nebenangebote nur, wenn zugelassen: Und dann klar als solche kennzeichnen.
Sauber kalkulieren: Einheitspreise mit Lohn, Material, Geräten, Gemeinkosten und Wagnis. Ein auskömmlicher Preis ist besser als ein Auftrag mit Verlust.
Frist und Form einhalten: Die meisten Angebote werden elektronisch über die Vergabeplattform abgegeben. Testen Sie Zugang und Abgabe vorher – nicht am letzten Abend.
Wie Sie Angebote im privaten und gewerblichen Geschäft überzeugend aufbauen, lesen Sie in Angebote schreiben im Handwerk.
{Kapitel 07}
Sichtbarkeit und Kanäle: Öffentliche Aufträge als Baustein im Auftragsmix
Öffentliche Aufträge sind kein Ersatz für eine gute Auftragsgewinnung, sondern ein Baustein. Diese Kanäle spielen zusammen:
Website mit Referenzen: Zeigen Sie öffentliche Projekte mit Fotos, soweit der Auftraggeber zustimmt – das überzeugt Vergabestellen und Privatkunden. Prüfen Sie Ihre Seite mit dem Website-Check für Handwerker.
Planungsbüros und Architekten: Sie erstellen oft die Leistungsverzeichnisse und kennen kommende Projekte. Pflegen Sie diese Kontakte, auch über LinkedIn.
Google und Bewertungen: Wichtig für Direktaufträge und Preisvergleiche der Vergabestellen.
Privatkunden: Bleiben für die meisten Betriebe die Basis mit den besten Margen. Wie Sie dort planbar mehr Anfragen bekommen, lesen Sie in Mehr Aufträge im Handwerk und auf unserer Seite Auftragsgewinnung.
5AuswertenAngebots- und Zuschlagsquote, Deckungsbeitragquartalsweise
{Fazit}
Mit System statt Zufall an öffentliche Aufträge
Öffentliche Aufträge sind ein großer, zahlungssicherer Markt – und durch die höheren Wertgrenzen 2026 für Handwerksbetriebe zugänglicher geworden. Erfolgreich ist, wer Suchaufträge einrichtet, seine Nachweise bereithält, Ausschreibungen gezielt auswählt, formal sauber anbietet und bei Vergabestellen bekannt ist. Dieser Artikel gibt einen Überblick und ist keine Rechtsberatung.
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Richten Sie Suchaufträge auf Vergabeplattformen für Ihr Gewerk und Ihren Umkreis ein, halten Sie Ihre Eignungsnachweise aktuell bereit und stellen Sie sich bei Bauämtern und Planungsbüros vor. Bei beschränkten Verfahren und Direktaufträgen werden häufig Betriebe angefragt, die der Vergabestelle bekannt sind.
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